ALSO Schweiz AG
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Mittwoch, 01.09.2010
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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Distributionsgeschäft)

1.     Anwendungsbereich und Geltung

1.1    ALSO Schweiz AG, nachfolgend «ALSO» genannt, offeriert als Distributor ihren Fachhändlern und Wiederverkäufern, nachfolgend «Kunden» genannt, im Informatik-, Kommunikations- und Technologiebereich ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen. Produkte sind von ALSO angebotene und vertriebene Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere EDVHardware, des Weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software. Auf besonderen Wunsch eines Fachhändlers, Wiederverkäufers oder Herstellers stehen Produkte und Dienstleistungen auch Endkunden zur Verfügung.

1.2    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von ALSO zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ALSO und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.3    Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von ALSO ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von ALSO nicht im Widerspruch stehen.

1.4    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.5    ALSO behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB der ALSO können im Internet unter www.also.ch eingesehen werden.

2.     Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden

2.1    Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Er vermeidet alles, was bei Dritten den Eindruck hervorrufen könnte, dass zwischen ALSO und dem Kunden ein Agenturoder sonstiges Vertretungsverhältnis besteht. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von ALSO aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für ALSO abzuschliessen.

2.2    Der Kunde verpflichtet sich, dass er für den Weiterverkauf der bei ALSO bezogenen Produkte von den jeweiligen Herstellern und Lieferanten die erforderlichen Autorisierungen besitzt und die gesamten Bedingungen und Auflagen der Hersteller/Lieferanten für den Weiterverkauf einhält. Sollte ALSO von einem Hersteller/Lieferanten wegen der kundenseitigen Nichteinhaltung von solchen Auflagen und Bedingungen belangt werden, so hält der Kunde ALSO vollumfänglich schadlos.

3.     Mindestjahresumsatz und Konditionen

3.1    Der jährliche Umsatz des Kunden mit ALSO beträgt mindestens CHF 10 000.–. Der Jahresumsatz wird pro Kalenderjahr berechnet. Im ersten Jahr erfolgt die Berechnung bis Jahresende pro rata temporis.

3.2    Abhängig von der Höhe des vom Kunden geplanten Jahresumsatzes und den von ihm gewählten Zahlungskonditionen kann ALSO mit dem Kunden besondere Konditionen vereinbaren.

3.3    ALSO behält sich vor, die Konditionen anzupassen, insbesondere wenn die Hersteller/Lieferanten ihre Vertragskonditionen abändern.

4.     Kreditlimite/Informationspflicht

4.1    ALSO legt, basierend auf dem voraussichtlichen vom Kunden geplanten Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. ALSO kann jederzeit vom Kunden im Umfang der Kreditlimite Sicherheiten verlangen.

4.2    Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich ALSO vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.

4.3    Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdenden finanziellen Probleme umgehend ALSO bekannt zu geben.

5.     Bestellung, Vertragsschluss und Lieferung

5.1    Angebote der ALSO sind unverbindlich. Der Kunde ist an seine telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Bestellungen 4 Wochen gebunden. Soweit der Kunde die Bestellung elektronisch im ALSO-Internet-Verkaufs-/Informations-System I-VIS vornimmt, gelten die Nutzungsbedingungen gemäss Ziff. 19 AGB.

5.2    ALSO erfasst die telefonisch oder schriftlich (z.B. per Fax) erfolgten Bestellungen ebenfalls elektronisch, sodass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Internet Verkaufs-/Informations- System (I-VIS) überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im I-VIS erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend ALSO mitzuteilen.

5.3    Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung von ALSO, welche dem Kunden im I-VIS «Order Tracking» angezeigt wird, spätestens mit der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertragsschluss und die Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.

5.4    Die von ALSO angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von ALSO ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens 3 Wochen ALSO in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. ALSO haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von ALSO zurückzuführen ist.

5.5    Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die ALSO keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist ALSO berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

5.6    Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit ALSO. Kosten, die bereits entstanden sind, kann ALSO dem Kunden belasten.

5.7    Für Sammel- und Terminlieferungen gelten die Bestimmungen des Merkblattes «Portoregelung» von ALSO. ALSO ist zu Teillieferungen berechtigt.

6.     Prüfung und Gefahrübergang

6.1    Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 6 Tagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.

6.2    Mit der Lieferung beim Kunden bzw. Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über. Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden auf dessen Kosten und Gefahr nachgeschickt.

7.     Preise

7.1    Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von ALSO verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, verzollt und ab Verteilzentrum von ALSO. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport), sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zulasten des Kunden. Die Portokonditionen sind im Anhang «Portoregelung» definiert, welcher integrierender Bestandteil dieser AGB bildet. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

7.2    Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der ALSO berechnet. Erhöht der Hersteller/Lieferant die Preise, nachdem der Kunde bei ALSO Produkte bestellt hat, berechtigt dies ALSO, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen, sofern ALSO die vom Kunden bestellten Produkte aufgrund der neuen Preise beim Hersteller/Lieferanten beziehen muss. Im umgekehrten Fall wird ALSO vom Hersteller/Lieferanten zugesicherte Preissenkungen an die Kunden entsprechend weitergeben.

7.3    Vereinbart ALSO mit dem Kunden bei der Durchführung von Projektgeschäften (Herstellerunterstütztes Endkundengeschäft, z.B. SBO, OPG) Preise, die von der Preisliste abweichen, so stehen diese unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ALSO, die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Nachweis einer Endkundenverifikation durch den Kunden. Im Falle der Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder im Falle der Zuwiderhandlung des Kunden gegen die Herstellerbedingungen hat ALSO unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche das Recht, dem Kunden die Differenz zwischen der speziellen Preiszusage und dem regulären Preis der Produkte gemäss Preisliste der ALSO in Rechnung zu stellen. ALSO behält sich vor, die Differenz zum Preis der Preisliste selbst zu verlangen oder die Forderung insoweit an den Hersteller abzutreten.

8.     Zahlungsbedingungen

8.1    Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von ALSO 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. ALSO kann einen Verzugszins in Höhe von 7% geltend machen.

8.2    Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ALSO ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zulasten des Kunden. Insbesondere ist ALSO berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens geltend zu machen.

8.3    Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von ALSO angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist ALSO berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist ALSO auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.

8.4    Alle Forderungen von ALSO, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von ALSO nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von ALSO an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, ALSO zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

8.5    Auf Verlangen von ALSO tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von ALSO gelieferten Produkte zahlungshalber an ALSO ab (Art. 164ff. OR).

8.6    Checks werden von ALSO nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.

9.     Verrechnung/Retentionsrecht

9.1    Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von ALSO zu verrechnen.

9.2    Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von ALSO ist vollumfänglich wegbedungen.

9.3    Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

10.    Eigentumsvorbehalt

10.1    Die von ALSO gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum von ALSO, bis ALSO den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. ALSO ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen ALSO umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

10.2    Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von ALSO gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

11.    Rücksendung von Produkten

11.1    Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von ALSO und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Sie muss in jedem Fall spätestens innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum erfolgen. Für B- und C-Produkte (Beschaffungsprodukte) sowie für geöffnete Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

11.2    ALSO behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Falls ALSO die Rücksendung des Produktes trotz fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung nach ihrem Ermessen akzeptiert, wird ALSO in jedem Fall für die Berechnung der Gutschrift eine Kaufpreisreduktion vornehmen. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann ALSO eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.

11.3    Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von ALSO veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Dem Kunden wird für die administrative Abwicklung der Rücksendung eine Pauschale in Rechnung gestellt.

11.4    In jedem Fall gelten die von ALSO und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Kunde muss vor der Rücksendung bei ALSO eine «Retourennummer» verlangen, welche 10 Tage Gültigkeit besitzt.

12.    Gewährleistung

12.1    Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ALSO keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

12.2    Die Gewährleistung von ALSO für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Gewährleistungs- bzw. Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/ Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber ALSO und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von ALSO besteht darin, allfällige eigene Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

12.3    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

12.4    Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung ALSO schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a)   unzulängliche Wartung;
b)   Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c)   zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d)   Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e)   natürliche Abnutzung;
f)   Transport, unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung;
g)   Modifikationen oder Reparaturversuche;
h)   äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von ALSO noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch ALSO auf Kosten des Kunden.

12.5    In jedem Falle hält sich der Kunde an die von ALSO bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Gewährleistungen.

13.    Garantie

13.1    ALSO haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von ALSO oder den von ALSO beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

13.2    Jede weitergehende Haftung von ALSO, deren Hilfspersonen und der von ALSO beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

13.3    ALSO verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/ Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

14.    Patente und andere Schutzrechte

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde ALSO schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. ALSO wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet ALSO gegenüber auf irgendwelche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.

15.    Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen. Insbesondere zu berücksichtigen sind die schweizerischen (seco, Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte), europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich selbständig über die einschlägigen Aussenhandelsvorschriften und Exportkontrollbestimmungen zu erkundigen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Aussenwirtschaftsbehörden vor einem Export der Produkte selbst einzuholen. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von ALSO, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Wird ALSO belangt, weil der Kunde für die von ALSO gelieferten Produkte die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der Kunde ALSO dafür vollumfänglich schadlos zu halten.

16.    Software

16.1    Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von ALSO gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

16.2    Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

16.3    Der Kunde stellt durch geeignete organisatorische Massnahmen sicher, dass Softwareprodukte nicht unrechtmässig kopiert werden können. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung entsprechender Instruktionen des Herstellers.

17.    Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die ALSO-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit ALSO zu verwenden.

18.    Herstellerreporting, Datenschutz

18.1    ALSO darf Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenbearbeitung speichern, bearbeiten und die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten übermitteln. Verlangen Lieferbedingungen der Hersteller von ALSO detaillierte Angaben über getätigte Umsätze nebst Angabe von individuellen Kundendaten (Herstellerreporting), ist ALSO gegenüber dem Kunden berechtigt, diese Daten, unter Umständen auch ins Ausland zu übermitteln.

18.2    Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Datenschutzregelungen im Vertragsverhältnis mit seinen Kunden zu treffen und insbesondere bei Projektgeschäften (Herstellerunterstütztes Endkundengeschäft) seine Kunden über die Weitergabe von Endkundendaten an den Hersteller durch ALSO zu informieren.

18.3    Des Weitern ist der Kunde einverstanden, dass ALSO kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von ALSO beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

19.    Internet-Verkaufs-/Informations-System (I-VIS)

19.1    Das I-VIS ermöglicht den ALSO-Kunden, sich über die jeweils aktuellsten Produkte zu informieren und diese direkt zu bestellen. I-VIS enthält unter anderem folgende Daten: Artikelstammdaten, Artikelzusatztexte und Produktoptionen, nachfolgend «Daten» genannt. ALSO trägt die Daten bei einer grossen Zahl von Produktherstellern zusammen. ALSO strukturiert und formatiert diese Daten und stellt sie ihren Kunden täglich aktuell zur Verfügung.

19.2    ALSO bereitet die Daten sorgfältig auf und ist um bestmögliche Aktualität bemüht. ALSO übernimmt jedoch keinerlei Garantien und/oder Zusicherungen betreffend Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit der Daten.

19.3    ALSO übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Herstellung, Übermittlung und/oder Benutzung der Daten.

19.4    Die Daten sind Eigentum von ALSO und dürfen nur im Rahmen von I-VIS und nur für den Eigengebrauch des Kunden verwendet werden. Missbräuchliche Verwendung sowie unerlaubte Weitergabe der Daten sind untersagt. Die Weitergabe von Daten ist nur dann erlaubt, wenn ALSO hierfür ihre vorgängige schriftliche Zustimmung erteilt hat.

19.5    Der Kunde erhält von ALSO einen Benutzernamen sowie ein Passwort, mit deren Hilfe er Zugang zum I-VIS und zum ALSOServer erhält. Das Passwort darf nur von Mitarbeitern des Kunden verwendet werden, muss auf geeignete Weise geschützt werden und den Passwortsicherheitsrichtlinien von ALSO entsprechen (vgl. entsprechenden Link im I-VIS). Das Passwort darf ausdrücklich nicht Dritten weitergegeben oder bekannt gemacht werden.

19.6    Obige Ausführungen gelten sinngemäss auch für sämtliche übrigen elektronischen Systeme von ALSO.

20.    ALSO-Publikationen und -Dienstleistungen

ALSO offeriert den Kunden verschiedene Dienstleistungen und Publikationen. Für den Bezug dieser Dienstleistungen und Publikationen gelten nebst den AGB die jeweiligen besonderen Bedingungen von ALSO.

21.    Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von ALSO übertragen werden.

22.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

22.1    Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

22.2    Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für ALSO sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Emmen LU. ALSO ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

 

Gültig ab 1. Juli 2007