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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Distributionsgeschäft)
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1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1
ALSO Schweiz AG, nachfolgend «ALSO» genannt, offeriert
als Distributor ihren Fachhändlern und Wiederverkäufern, nachfolgend
«Kunden» genannt, im Informatik-, Kommunikations- und
Technologiebereich ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen.
Produkte sind von ALSO angebotene und vertriebene
Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere EDVHardware,
des Weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie
Software. Auf besonderen Wunsch eines Fachhändlers, Wiederverkäufers
oder Herstellers stehen Produkte und Dienstleistungen
auch Endkunden zur Verfügung.
1.2
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend
AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von
ALSO zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen ALSO und den Kunden, soweit nichts Abweichendes
schriftlich vereinbart wurde.
1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung,
wenn und soweit sie von ALSO ausdrücklich und schriftlich
akzeptiert worden sind und mit den AGB von ALSO nicht im
Widerspruch stehen.
1.4
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig
sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die
ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen,
dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.5
ALSO behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu
ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB der ALSO können im Internet
unter www.also.ch eingesehen werden.
2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden
2.1
Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die
Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes
Risiko vor. Er vermeidet alles, was bei Dritten den Eindruck hervorrufen
könnte, dass zwischen ALSO und dem Kunden ein Agenturoder
sonstiges Vertretungsverhältnis besteht. Der Kunde ist nicht
berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen
oder als Vertreter von ALSO aufzutreten und irgendwelche Geschäfte
und Verträge für ALSO abzuschliessen.
2.2
Der Kunde verpflichtet sich, dass er für den Weiterverkauf der
bei ALSO bezogenen Produkte von den jeweiligen Herstellern und
Lieferanten die erforderlichen Autorisierungen besitzt und die gesamten
Bedingungen und Auflagen der Hersteller/Lieferanten für
den Weiterverkauf einhält. Sollte ALSO von einem Hersteller/Lieferanten
wegen der kundenseitigen Nichteinhaltung von solchen Auflagen
und Bedingungen belangt werden, so hält der Kunde ALSO
vollumfänglich schadlos.
3. Mindestjahresumsatz und Konditionen
3.1
Der jährliche Umsatz des Kunden mit ALSO beträgt mindestens
CHF 10 000.–. Der Jahresumsatz wird pro Kalenderjahr berechnet.
Im ersten Jahr erfolgt die Berechnung bis Jahresende pro rata temporis.
3.2
Abhängig von der Höhe des vom Kunden geplanten Jahresumsatzes
und den von ihm gewählten Zahlungskonditionen kann ALSO
mit dem Kunden besondere Konditionen vereinbaren.
3.3
ALSO behält sich vor, die Konditionen anzupassen, insbesondere
wenn die Hersteller/Lieferanten ihre Vertragskonditionen abändern.
4. Kreditlimite/Informationspflicht
4.1
ALSO legt, basierend auf dem voraussichtlichen vom Kunden
geplanten Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. ALSO kann jederzeit
vom Kunden im Umfang der Kreditlimite Sicherheiten verlangen.
4.2
Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder
sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich
ALSO vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden
sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
4.3
Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in
seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse
sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdenden
finanziellen Probleme umgehend ALSO bekannt zu geben.
5. Bestellung, Vertragsschluss und Lieferung
5.1
Angebote der ALSO sind unverbindlich. Der Kunde ist an seine
telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Bestellungen 4 Wochen
gebunden. Soweit der Kunde die Bestellung elektronisch im
ALSO-Internet-Verkaufs-/Informations-System I-VIS vornimmt,
gelten die Nutzungsbedingungen gemäss Ziff. 19 AGB.
5.2
ALSO erfasst die telefonisch oder schriftlich (z.B. per Fax)
erfolgten Bestellungen ebenfalls elektronisch, sodass der Kunde
den Inhalt seiner Bestellung im Internet Verkaufs-/Informations-
System (I-VIS) überprüfen kann. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen
dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im I-VIS erfassten
Lieferdaten hat der Kunde umgehend ALSO mitzuteilen.
5.3
Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung von ALSO, welche
dem Kunden im I-VIS «Order Tracking» angezeigt wird, spätestens
mit der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertragsschluss
und die Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer
positiven Bonitätsprüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw.
Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
5.4
Die von ALSO angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende
ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte
zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall
von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen
beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von ALSO
ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern,
so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden
Zusatzfrist von mindestens 3 Wochen ALSO in Verzug setzen
und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in
der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. ALSO haftet
für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und
unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit
der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige
Vertragsverletzung von ALSO zurückzuführen ist.
5.5
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die ALSO
keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall,
Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme,
ist ALSO berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
5.6
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen
bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit ALSO. Kosten,
die bereits entstanden sind, kann ALSO dem Kunden belasten.
5.7
Für Sammel- und Terminlieferungen gelten die Bestimmungen
des Merkblattes «Portoregelung» von ALSO. ALSO ist zu Teillieferungen
berechtigt.
6. Prüfung und Gefahrübergang
6.1
Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung
bzw. Abholung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren
und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen
und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 6 Tagen ab Erhalt
der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss, es sei
denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.
Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder
Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung
des Spediteurs zu vermerken.
6.2
Mit der Lieferung beim Kunden bzw. Abholung der Produkte
geht die Gefahr auf den Kunden über. Werden die Produkte vom
Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden die Produkte auf
Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und
sodann dem Kunden auf dessen Kosten und Gefahr nachgeschickt.
7. Preise
7.1
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von ALSO verstehen
sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer,
verzollt und ab Verteilzentrum von ALSO. Nebenkosten, z.B.
Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport),
sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer
zulasten des Kunden. Die Portokonditionen sind im Anhang
«Portoregelung» definiert, welcher integrierender Bestandteil
dieser AGB bildet. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im
Preis inbegriffen.
7.2
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich
nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Preisliste der ALSO berechnet. Erhöht der Hersteller/Lieferant die
Preise, nachdem der Kunde bei ALSO Produkte bestellt hat, berechtigt
dies ALSO, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend
anzupassen, sofern ALSO die vom Kunden bestellten Produkte aufgrund
der neuen Preise beim Hersteller/Lieferanten beziehen muss.
Im umgekehrten Fall wird ALSO vom Hersteller/Lieferanten zugesicherte
Preissenkungen an die Kunden entsprechend weitergeben.
7.3
Vereinbart ALSO mit dem Kunden bei der Durchführung von
Projektgeschäften (Herstellerunterstütztes Endkundengeschäft, z.B.
SBO, OPG) Preise, die von der Preisliste abweichen, so stehen diese
unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ALSO, die jeweiligen Herstellerbedingungen
einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den
Nachweis einer Endkundenverifikation durch den Kunden. Im Falle
der Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder im
Falle der Zuwiderhandlung des Kunden gegen die Herstellerbedingungen
hat ALSO unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche
das Recht, dem Kunden die Differenz zwischen der speziellen
Preiszusage und dem regulären Preis der Produkte gemäss Preisliste
der ALSO in Rechnung zu stellen. ALSO behält sich vor, die Differenz
zum Preis der Preisliste selbst zu verlangen oder die Forderung
insoweit an den Hersteller abzutreten.
8. Zahlungsbedingungen
8.1
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht,
sind alle Rechnungen von ALSO 14 Tage nach Rechnungsdatum
rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach
Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug.
ALSO kann einen Verzugszins in Höhe von 7% geltend machen.
8.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ALSO ohne besondere
Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden
ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder
sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung
ergeben, gehen ausschliesslich zulasten des Kunden.
Insbesondere ist ALSO berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-,
Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens geltend
zu machen.
8.3
Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von ALSO angesetzten
Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung
nicht sicherstellt, ist ALSO berechtigt, alle weiteren Lieferungen an
den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu
machen. Daneben ist ALSO auch berechtigt, nach den allgemeinen
Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
8.4
Alle Forderungen von ALSO, einschliesslich derjenigen, für die
Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde
Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen
von ALSO nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um
berechtigte Zweifel von ALSO an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit
auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für
Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht,
ALSO zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
8.5
Auf Verlangen von ALSO tritt der Kunde seine Forderungen gegen
Endkunden aus dem Wiederverkauf der von ALSO gelieferten
Produkte zahlungshalber an ALSO ab (Art. 164ff. OR).
8.6
Checks werden von ALSO nur zahlungshalber und nach vorheriger
besonderer und schriftlicher Abmachung und unter der
Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom
Kunden getragen werden.
9. Verrechnung/Retentionsrecht
9.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen
mit Forderungen von ALSO zu verrechnen.
9.2
Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an
Sachen von ALSO ist vollumfänglich wegbedungen.
9.3
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig
davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem
Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Die von ALSO gelieferten Produkte bleiben – solange sie im
Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum von ALSO, bis
ALSO den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat.
ALSO ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt
gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen
Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf
Verlangen ALSO umgehend sein schriftliches Einverständnis zur
Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung
wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung
des Bundesgerichtes).
10.2
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde
verpflichtet, die von ALSO gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig
zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
11. Rücksendung von Produkten
11.1
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf
der vorherigen Zustimmung von ALSO und erfolgt auf Kosten und
Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt
sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung
sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Sie muss in jedem
Fall spätestens innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum erfolgen. Für
B- und C-Produkte (Beschaffungsprodukte) sowie für geöffnete
Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
11.2
ALSO behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder
beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie
Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
Falls ALSO die Rücksendung des Produktes trotz fehlender,
defekter oder beschriebener Originalverpackung nach ihrem Ermessen
akzeptiert, wird ALSO in jedem Fall für die Berechnung
der Gutschrift eine Kaufpreisreduktion vornehmen. Bei Rücksendung
ohne Fehlerbeschreibung kann ALSO eine Fehlersuche auf
Kosten des Kunden (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
11.3
Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden
von ALSO veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der
Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem
tieferen Preis gutgeschrieben. Dem Kunden wird für die administrative
Abwicklung der Rücksendung eine Pauschale in Rechnung gestellt.
11.4
In jedem Fall gelten die von ALSO und vom Hersteller definierten
Abläufe. Der Kunde muss vor der Rücksendung bei ALSO
eine «Retourennummer» verlangen, welche 10 Tage Gültigkeit besitzt.
12. Gewährleistung
12.1
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den
Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten
Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h.
beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ALSO keine
Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten
Produkte vornimmt.
12.2
Die Gewährleistung von ALSO für die von ihr gelieferten
Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Gewährleistungs-
bzw. Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/ Lieferanten.
Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche
gegenüber ALSO und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige
Pflicht von ALSO besteht darin, allfällige eigene Gewährleistungsansprüche
gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
12.3
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils
anwendbaren Bestimmungen die Gewährleistung in der Regel
nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung
oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte
beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz
bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
12.4
Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein
Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung ALSO
schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren
Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung
insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen
zugrunde liegt:
| a) |
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unzulängliche Wartung; |
| b) |
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Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; |
| c) |
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zweckwidrige Benutzung der Produkte; |
| d) |
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Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; |
| e) |
|
natürliche Abnutzung; |
| f) |
|
Transport, unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung; |
| g) |
|
Modifikationen oder Reparaturversuche; |
| h) |
|
äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt
(z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage,
Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von
ALSO noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
|
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie
vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung
gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung
erfolgt die Fehlersuche durch ALSO auf Kosten des Kunden.
12.5
In jedem Falle hält sich der Kunde an die von ALSO bzw. vom
jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung
von allfälligen Gewährleistungen.
13. Garantie
13.1
ALSO haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde
nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von ALSO
oder den von ALSO beauftragten Dritten verursacht wurde. Die
Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung
beschränkt.
13.2
Jede weitergehende Haftung von ALSO, deren Hilfspersonen
und der von ALSO beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist
ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche
auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden
sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder
Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie
andere indirekte oder Folgeschäden.
13.3
ALSO verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/
Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
14. Patente und andere Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche
behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung
eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes
durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde ALSO schriftlich und
ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche
in Kenntnis setzen. ALSO wird diese Hinweise umgehend
an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung
der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet ALSO gegenüber
auf irgendwelche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.
15. Wiederausfuhr
Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen.
Insbesondere zu berücksichtigen sind
die schweizerischen (seco, Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort
Exportkontrollen/Industrieprodukte), europäischen und US-amerikanischen
Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich,
sich selbständig über die einschlägigen Aussenhandelsvorschriften
und Exportkontrollbestimmungen zu erkundigen und die gegebenenfalls
notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen
Aussenwirtschaftsbehörden vor einem Export der Produkte selbst
einzuholen. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an
Dritte, mit oder ohne Kenntnis von ALSO, bedarf gleichzeitig der
Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Wird ALSO
belangt, weil der Kunde für die von ALSO gelieferten Produkte die
erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der
Kunde ALSO dafür vollumfänglich schadlos zu halten.
16. Software
16.1
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von
ALSO gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere
Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des
jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag
zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde
enthalten sind.
16.2
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei
sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber
die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen
des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung
zu übertragen.
16.3
Der Kunde stellt durch geeignete organisatorische Massnahmen
sicher, dass Softwareprodukte nicht unrechtmässig kopiert werden
können. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung entsprechender
Instruktionen des Herstellers.
17. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, die ALSO-Preisliste sowie weitere
vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B.
Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und
nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit ALSO zu verwenden.
18. Herstellerreporting, Datenschutz
18.1
ALSO darf Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der
Datenbearbeitung speichern, bearbeiten und die Daten, soweit für die
Vertragserfüllung erforderlich, Dritten übermitteln. Verlangen Lieferbedingungen
der Hersteller von ALSO detaillierte Angaben über getätigte
Umsätze nebst Angabe von individuellen Kundendaten (Herstellerreporting),
ist ALSO gegenüber dem Kunden berechtigt, diese
Daten, unter Umständen auch ins Ausland zu übermitteln.
18.2
Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Datenschutzregelungen
im Vertragsverhältnis mit seinen Kunden zu treffen und insbesondere
bei Projektgeschäften (Herstellerunterstütztes Endkundengeschäft)
seine Kunden über die Weitergabe von Endkundendaten an
den Hersteller durch ALSO zu informieren.
18.3
Des Weitern ist der Kunde einverstanden, dass ALSO kundenbezogene
Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden
bearbeitet und dem von ALSO beauftragten Kreditversicherungsunternehmen
bekannt gibt.
19. Internet-Verkaufs-/Informations-System (I-VIS)
19.1
Das I-VIS ermöglicht den ALSO-Kunden, sich über die jeweils
aktuellsten Produkte zu informieren und diese direkt zu bestellen.
I-VIS enthält unter anderem folgende Daten: Artikelstammdaten,
Artikelzusatztexte und Produktoptionen, nachfolgend «Daten» genannt.
ALSO trägt die Daten bei einer grossen Zahl von Produktherstellern
zusammen. ALSO strukturiert und formatiert diese Daten und
stellt sie ihren Kunden täglich aktuell zur Verfügung.
19.2
ALSO bereitet die Daten sorgfältig auf und ist um bestmögliche
Aktualität bemüht. ALSO übernimmt jedoch keinerlei Garantien
und/oder Zusicherungen betreffend Richtigkeit, Vollständigkeit
und Verwendbarkeit der Daten.
19.3
ALSO übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit
der Herstellung, Übermittlung und/oder Benutzung der Daten.
19.4
Die Daten sind Eigentum von ALSO und dürfen nur im Rahmen
von I-VIS und nur für den Eigengebrauch des Kunden verwendet
werden. Missbräuchliche Verwendung sowie unerlaubte Weitergabe
der Daten sind untersagt. Die Weitergabe von Daten ist nur dann erlaubt,
wenn ALSO hierfür ihre vorgängige schriftliche Zustimmung
erteilt hat.
19.5
Der Kunde erhält von ALSO einen Benutzernamen sowie ein
Passwort, mit deren Hilfe er Zugang zum I-VIS und zum ALSOServer
erhält. Das Passwort darf nur von Mitarbeitern des Kunden
verwendet werden, muss auf geeignete Weise geschützt werden und
den Passwortsicherheitsrichtlinien von ALSO entsprechen (vgl.
entsprechenden Link im I-VIS). Das Passwort darf ausdrücklich
nicht Dritten weitergegeben oder bekannt gemacht werden.
19.6
Obige Ausführungen gelten sinngemäss auch für sämtliche
übrigen elektronischen Systeme von ALSO.
20. ALSO-Publikationen und -Dienstleistungen
ALSO offeriert den Kunden verschiedene Dienstleistungen und Publikationen.
Für den Bezug dieser Dienstleistungen und Publikationen
gelten nebst den AGB die jeweiligen besonderen Bedingungen
von ALSO.
21. Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen,
Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher
Zustimmung von ALSO übertragen werden.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich
schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von
staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens
über den internationalen Warenkauf.
22.2
Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet
sich für ALSO sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten
von Emmen LU. ALSO ist berechtigt, den Kunden auch an
den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.
Gültig ab 1. Juli 2007
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